
Harteveld Rare Books Ltd., CH-1700 Fribourg 3
MANUSCRITS
1. Appenzell. - Osterschrift.- Prob- oder Examensschrift
des Mathias Mayer im Nageldach, (Appenzeller Vorder-
land - Appenzell a/Rd.) 1811, 41.5x51.5 cm (Blatt) / 55x
68 (Rahmen), Aquarell, Tuschfeder mit brauner Tinte auf
Papier, der Text verziert mit goldgehöhten kalligraph.
Initialen u. Titelzeilen in Zierschrift, reich ausgemalt mit
oralen Ornamenten, urspr. gefaltet, im breiten Goldrah-
men unter Glas. HRB 89892 3000.-
Diese Schreibprobe zeigt die schönste Handschrift des Schülers
Mathias Mayer „auf das osterliche Examen 1811“. Die frommen
Zeilen sind teilweise in deutscher Kurrentschrift und teilweise
in lateinischer Schrift geschrieben und mit schönen Initialen
sowie Blumenranken verziert. In der Mittelgirlande prangt die
Nummer 1, welche Mathias als den besten Schüler seiner Klasse
auszeichnet. An der Schlussfeier am Ostermontag trugen die
Schüler meist ihre Proben in einer Prozession zur Kirche mit
den besten Schülern an der Spitze. Die sogenannten Prob- oder
Examensschriften, später auch Osterschriften genannt, waren
v.a. im Kanton Appenzell der Gradmesser für die schulische
Leistung der Schüler. Dieses wichtige Zeugnis der Volksbildung
war das ganze 18. Jh. und noch bis in die 1830er Jahre der wich-
tigste Moment im ganzen Schuljahr für die Schüler und ihren
Lehrer. Denn auf Ostern mussten die Schüler unter Anleitung
des Lehrers eine möglichst schöne Probe ihres Schreibkönnens
ablegen. Danach ergänzte ein vom Lehrer beauftragter Maler
die kalligraphischen Initialen. Der Pfarrer, Schulvorsteher,
Gemeinderäte etc. begutachteten am Freitag vor Palmsonntag
die Proben im Rathaus und vergaben eine Rangnummer. Der
Schüler mit der letzten Nummer sah sich dem Spott und Hohn
seiner Mitschüler ausgesetzt und wurde als „die Sau“ bezeichnet.
Diese Schreibprobe war so wichtig, dass Eltern ihre Kinder mit
Vorteil zu dem Lehrer schickten, dessen Schüler die schönsten
Probschriften hervorbrachten. Zur Zeit der Privatschulen und
der freien Lehrerwahl, war dies natürlich auch für die Lehrer
bedeutsam und so manch einer richtete den ganzen Lehrplan
auf diese Schreibübung aus. Mit Beginn der modernen Päda-
gogik und der Schulreformen um 1830 verschwand der Brauch
allmählich. T. Fuchs, Ostern als Höhepunkt im Schuljahr, in:
Appenzeller Zeitung, 9.4.2009.
2. Berner Handschrift. Der loplichen und von Künigen
und Keyseren hochgefryetenn Statt Bern in Üchtlandt alt
und nüw Satzungen unnd Ordnungen ernüwert im 1602
Jar, harnach aber Anno 1607 inn etlichenn Articklen
geenderet und gemeeret worden. 1611, in-8vo, 903 S. +
10 w. Bl., schöne deutsche Kanzleischrift in schwarzer
Tinte, kalligraph. verzierte Kapiteltitelbl. in roter Tinte,
ohne Korrekturen, am Rand durchgehend leicht gebräunt,
ansonsten sehr frisch, hs. Besitzervermerk Innenseite
d. Vorderdeck. mit Jahrzahl 1841, reich blindgeprägter.
Schweinsldr.-Einbd. d. Z. aus Bern über Holzdeckeln, mit
Rollbandornamentik (allegor. Darstellungen v. Tugenden),
Rücken auf 3 Bünde, Blauschnitt, 2 Messingschliessen,
schönes Exemplar. HRB 93350 4500.-
Prachtvolle und sehr gut erhaltene Handschrift der Gesetzes-
sammlung (Satzungsbuch) der Stadt und Republik Bern zu
Beginn des 17. Jh. Die kalligraphische Aufbereitung des Textes
und der aufwendige Einband weisen auf einen vermögenden
Auftraggeber und Besitzer hin (Berner Ratsherr?). Den eigentli-
chen Artikeln geht voraus: ein summarisches Inhaltsverzeichnis,
ein alphabetisches Sachregister, der Text der Berner Handfeste
von 1218 (erstes Stadtrecht) in einer deutschen Fassung, der
Einleitungstext der Sammlung von 1539, sowie die Eide der Ge-
richtsherren, des Grossweibels, des Gerichtsschreibers und der
Gerichtsweibel. Die eigentlichen Satzungen beginnen mit einem
hauptsächlich zivilrechtlichen Teil, der u.a. auch die Verfahren
der Rechtssprechung behandeln (Appelatzen, Gandthandlungen,
vonn Gältstagen, der Frouwen recht Inn erben, Ordungen und
Satzungen der Büwen halb, usw.) Der zweite Teil ist dann den
Fräffeln (Frevel) und ihrer Bestrafung gewidmet. Für den Ein-
band siehe: Lindt, Berner Einbände, S. 87.
3. Emmental. - 2 handschriftliche Rechnungs- und
Notizbüchlein eines Viehhändlers aus dem Emmental,
1785-1822 / 1818-1840, in-8vo, 65 Bl. + 25 w. Bl.; 43
Bl., beide in grosszügiger deutscher Kurrentschrift, das
ältere Büchlein mit Tinte geschrieben und etwas grösser,
das jüngere mit Tinte und Bleistift, guter Zustand, Orig.
Ganzledereinbd. über Holzdeckeln mit einfacher Blind-
prägung u. Messingschliesse; Orig. Halbledereinbd. mit
Ecken u. Messingschliesse, beide a/jointfilesconvert/362862/bgegriffen und mit
einigen Wurmspuren, feste Bände in gutem Zustand.
HRB 92215 550.-
Diese Originalbüchlein stellten die Buchhaltung ihres anonymen
Besitzers dar. In dieser reichen historischen Quelle wurden
Einnahmen und Ausgaben mit Datum, Name und Ort genau
festgehalten. Im ersten Büchlein (1785-1822) verkauft und
kauft, bzw verleiht er vor allem Kühe und Pferde, sowie ,Füli’
und Stiere. Daneben gibt oder streckt er Geldsummen vor, bzw.
kassiert Zahlungen ein, war also wohl auch Kreditgeber (jüdi-
scher Viehhändler und Geldverleiher?). Seltener nden sich hier
auch Einträge zu andern Ausgaben wie z.B. dem Verkauf eines
Käseleibes oder wenn er eine Kuhhaut zum Gerben bringt. War
ein Geschäft a/jointfilesconvert/362862/bgeschlossen, wurde dies beim Eintrag vermerkt
(“Es ist zalt“). Bei Geldgeschäften weist er jeweils darauf hin
, dass er eine „Geschrift“ als Beleg erhalten hat. Im jüngeren
Büchlein für die erste H. des 19. Jh. (vielleicht vom Sohn wei-
tergeführt) geht es vornehmlich um Einnahmen wie Hauszinsen
und die Zahlung von Lohnkosten für Knechte und Angestellte.
Die Orte und Namen weisen ins Emmental (Blabach, Signau,
Sumiswald, Eggiwil, Schüpbach etc.) aber er war auch im Ber-
ner Oberland (Erlenbach im Simmental, Adelboden) aktiv. Die
Einträge zeugen vom einfachen Bildungsstand des Schreibers,
der eine, selbst für das 18. Jh., eigenwillige Rechtschreibung und
eine stark mundartlich geprägte Sprache benutzt. Kostproben:
„d(en) 10t Abrell 1786 hab ich dem Dat Ängel Ein Kälbli vehr
kauftt führ 30 Kr. (Kronen) und hats auf obegem dato an dei hant
genomen“ / „den 28t Brachet 1820 hab ich däm knächt Petter
Wärmuth Gält gäben mit 1 Kr. 15 bz (Batz)...“.
4. Bern. - Handgeschriebene Pergamenturkunde eines
Kaufbriefes aus dem Jahr 1601 zwischen dem Ehepaar
Götschi-Galdi und Heinrich Kolen. 32x64 cm, 45x76
(Rahmen), Pergamentblatt, ursprünglich gefaltet u. mit
angehängtem Siegel (fehlt), in schöner deutscher Kanzlei-
schrift der Zeit geschrieben, kleine Fehlstelle und Einriss
am unteren Rand (berührt nicht den Text), unter Glas im
Goldrahmen, hinten mittig freigelassen für Dorsualnotiz
(Zus.fassung d. Inhalts), guter Zustand. HRB 92262 750.-
Bartholome Götschin (Goetschi), Tuchscherrer, und seine Frau
Elisabeth Galdi (Galli) von Bern verkaufen Heinrich Kolen dem
Älteren, Bürger von Bern, 2 „Dinkelgültinnen mit Kleinottern“,
Einnahmen an Dinkel, Hühnern und Eiern, (vor allem insg. 3
Mütt Dinkel) gegen 300 Berner Pfund, bezahlt in Silberkronen
Abb.
siehe
Umschlag
innen
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